Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Anwendung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf all unsere vertraglichen Vereinbarungen Anwendung. Anderslautende Bestimmungen sind ungültig, außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

Die in unseren Angeboten genannten Preise können bis zur Annahme des Auftrags geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. sonstiger Steuern. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge enthalten nur die darin beschriebenen Leistungen oder Lieferungen. Zusätzlich in Auftrag gegebene Dienstleistungen oder Lieferungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Insofern nicht schriftlich anders in unserem Angebot vermerkt, gehen wir davon aus, dass der Kunde uns für die Dauer der Bauarbeiten Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stellt.

Mindestanforderung:

  • Wasseranschluss: ¾ Zoll mit mind. 3 Bar Druck bei Betrieb
  • Stromanschluss: 40 A Leistung und eine 32 A Steckdose

Eventuelle Kosten für einen separaten Baustellenanschluss oder Miet- und Treibstoffkosten eines Stromaggregats gehen zu Lasten des Kunden.

3. Gültigkeit der Angebote

Außer anderslautender Vereinbarung sind unsere Angebote 6 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Wir sind nur dann durch unsere Angebote gebunden, wenn uns die schriftliche Annahme des Kunden innerhalb dieser Frist erreicht. Die auf unseren Angeboten handschriftlich vermerkten Abänderungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert wurden.

4. Preise

Insofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die im Angebot aufgeführten Einheitspreise als Festpreise anzusehen. Diese Einheitspreise werden nach effektiv ausgeführter Menge abgerechnet. Lediglich durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder durch eine Erhöhung des offiziellen Indexes „gleitende Lohnskala“ angepasst. Als Vergleich gilt der Index zum Zeitpunkt des Angebots.

5. Zahlungsbedingungen

Außer anderslautender Vereinbarung wird der Verkaufspreis je nach Größenordnung halbmonatlich oder monatlich in Form von Anzahlungsrechnungen, abhängig zum Fortschritt des Bauvorhabens berechnet. Die Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Ausstellungsdatum, ohne Abzug von Skonto oder anderen Abzügen oder Nachlässen. Bei Verzug werden von Rechts wegen und ohne Mahnung Verzugszinsen auf die unbezahlten Beträge geltend gemacht. Der Verzugszins beträgt 1% pro Monat. Des Weiteren werden die am Fälligkeitsdatum vom Vertragspartner unbezahlten Beträge von Rechts wegen und ohne Mahnung um eine pauschale Entschädigung entsprechend 10% des geschuldeten Betrags mit einem Minimum von 200€ erhöht.

6. Abnahme der Leistungen

Jede Arbeit gilt als abgenommen und akzeptiert, wenn uns innerhalb von acht Tagen nach Fertigstellung der Arbeit oder des durch die Arbeiter fertiggestellten Teils keine schriftliche Reklamation vorliegt. Außer ausdrücklicher Anerkennung unsererseits, liegt die Beweispflicht des Mangels beim Kunden.

7. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist, nach unserem Ermessen, stets auf den Ersatz oder die Kostenrückerstattung der mangelhaften Lieferungen oder Leistungen beschränkt.

8. Ausführungsfristen

Sofern keine anderslautende Bedingung vereinbart wurde, sind die von uns mitgeteilten Ausführungsfristen nur als Richtwerte anzusehen und mögliche Verzögerungen berechtigen nicht zu einer Kündigung des Vertrags oder einer Entschädigung. Außerdem verlängern sich die Lieferfristen automatisch:

  • bei Zahlungsverzug
  • wenn uns die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht zur - Verfügung gestellt wurden oder sich als nicht korrekt erweisen
  • im Falle einer Änderung der Ausführungsbedingungen oder eines zusätzlichen oder geänderten Auftrags
  • im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen wie z.B. Streiks, Maschinen- oder Werkzeugunfällen, Fehlproduktion von Teilen während der Produktion, Verzug unserer Lieferanten, usw.

9. Unvorhersehbare Ereignisse

Alle unvermeidlichen und während der Einreichung des Angebots unter normalen Bedingungen unvorhersehbaren Umstände, die die Ausführung des Vertrags auf finanzieller Ebene und über die normale Voraussehbarkeit hinaus schwieriger und kostenintensiver machen, werden als höhere Gewalt angesehen. Diese Umstände bilden die Grundlage um die Revision oder die Kündigung des Vertrags zu beantragen. Wenn diese Umstände eine Unterbrechung der Arbeiten zur Folge haben, wird die Ausführungsfrist von Rechts wegen für die Dauer der Unterbrechung ausgesetzt. Die Dauer der Aussetzung der Ausführungsfrist wird erhöht durch die Zeitspanne, die notwendig ist, um die Baustelle wieder in Ordnung zu bringen.

10. Sicherheitskoordination

Mit Ausnahme einer anderslautenden Vereinbarung sind die vom Sicherheitskoordinator auferlegten und nicht im Moment der Aushändigung des Angebotes bekannten Sicherheitsmaßnahmen nicht im Preis inbegriffen.

11. Gerichtsstand

11.1 Für Baustellen auf dem belgischen Territorium: Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist Eupen, ausschließlich belgisches Recht ist anwendbar.
11.2 Für Baustellen auf dem luxemburgischen Territorium: Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist Diekirch, ausschließlich luxemburgisches Recht ist anwendbar.

12. Auflösung

Wenn der Bauherr vollständig oder teilweise von den vereinbarten Arbeiten zurücktritt, ist er gemäß Artikel 1794 des ZGB dazu verpflichtet, uns für sämtliche Unkosten sowie für den daraus resultierenden fehlenden Gewinn zu entschädigen.

13. Übertragung des Risikos

Die in den Artikeln 1788 und 1789 des ZGB vorgesehene Übertragung des Risikos auf den Bauherrn findet nach und nach, gemäß dem Baufortschritt und gelieferter Materialien, Waren oder Anlagen statt.

14. Eigentumsvorbehalt

Die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Materialien bleiben selbst nach ihrer Einverleibung Eigentum des Unternehmers, während der Kunde nur der vorläufige Besitzer ist. Der Unternehmer kann die Materialien ohne Erlaubnis des Kunden zurückfordern und abmontieren. Dieses Recht erlischt und das Eigentum wird übertragen, sobald der Kunde sämtliche Schulden gegenüber dem Unternehmer beglichen hat. Im Falle der Anwendung des Rückforderungsrechts kann der Unternehmer die Anzahlungen als Entschädigung seines Schadens behalten.

Wenn der Unternehmer dieses Recht ausübt, informiert er den Kunde darüber per Einschreiben. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Einschreiben nach 3 Kalendertagen, ausgehend vom Datum der Versendung zur Kenntnis genommen hat.

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